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Weiterbildung und Zertifizierung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie / zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie
Organisiert von der Deutsche Psychologen Akademie (DPA) GmbH des BDPOberer Lindweg 2 53129 Bonn Telefon: +49 (0) 228 / 987 31 – 28 Telefax: +49 (0) 228 / 987 31 – 72 E-Mail: info@dpa-bdp.de Internet: http://www.dpa-bdp.de Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 13.00 Uhr Zu den einzelnen Seminaren können Sie sich direkt anmelden unter: Veranstaltungen in Rechtspsychologie der DPA Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.weiterbildung-rechtspsychologie.de |
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Curriculum
„Rechtspsychologie“ - Berlin und östliche Bundesländer (Deutschland-Ost)
Die Föderation Deutscher Psychologievereinigungen - das sind der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) - haben eine Rahmenordnung für die curriculare Weiterbildung in Rechtspsychologie verabschiedet. Ziel dieser Weiterbildung ist es, eine fundierte wissenschaftliche und praktische Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen zu erlangen. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und wird bei erfolgreicher Teilnahme mit einer Zertifizierung zum bzw. zur Fachpsychologen/Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) abgeschlossen. Zertifikat und Titel dokumentieren gegenüber den Auftraggebern rechtspsychologischer Leistungen vertiefte Kenntnisse und erweiterte praktische sowie theoretische Kompetenzen für psychologische Tätigkeiten im Rechtswesen. Die Umsetzung der Weiterbildung wird auf lokaler Ebene durch ein Regionales Gremium verantwortet. Im Regionalen Gremium Deutschland – Ost, zuständig für die Region Berlin und umliegende Bundesländer arbeiten erfahrene Praktikerinnen/Praktiker, die Deutsche Psychologen Akademie und wissenschaftlich tätige Kolleginnen/Kollegen der Freien Universität Berlin. Die aktuelle Zusammensetzung des Regionalen Gremiums wird in den offiziellen Organen des BDP (Report Psychologie) und der DGPs (Psychologische Rundschau) veröffentlicht. Das Regionale Gremium verfolgt das Ziel, in der Weiterbildung nicht nur eine hohe Qualität, sondern auch einen deutlich ausgeprägten Wissenschaftsbezug zu realisieren. Die Weiterbildung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie versteht sich als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot für Diplompsychologinnen und Diplompsychologen. Die Zugangsvoraussetzungen sind · ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie · sowie eine berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspsychologie. Die Weiterbildung ist so angelegt, daß sie im Regelfall innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann. Die Weiterbildung integriert praktische und theoretische Kenntnisse und Erfahrungen. 1. Fachteam Kernstück der praktischen Weiterbildungsabschnitte ist die supervidierte Fallarbeit in Fachteams. Für die Zertifizierung ist dabei die aktive und regelmäßige Teilnahme in einem solchen Fachteam über mindestens 120 UE erforderlich. Das Fachteam soll in der Regel aus vier bis höchstens sechs Personen bestehen und von einer zertifizierten Rechtspsychologin bzw. einem zertifizierten Rechtspsychologen, die/der vom Regionalen Gremium als Supervisor/-in anerkannt ist, geleitet werden. Für die Zertifizierung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin für Rechtpsychologie sind zehn selbst bearbeitete Fälle aus mindestens drei der Schwerpunkte C bis G vorzustellen und zu bearbeiten. Von diesen zehn Fällen müssen mindestens fünf Fälle forensisch-psychologische Gutachten sein. Die zehn Fälle sind schriftlich zu dokumentieren und zur Anerkennung bei dem Regionalen Gremium einzureichen. 2. Seminare Die theoretischen Weiterbildungsabschnitte erfolgen in Form von Seminaren, die insgesamt 240 UE umfassen, davon können 20% aus dem Studium anerkannt werden. Entsprechend der Rahmenordnung für Weiterbildung in Rechts-psychologie sind folgende Schwerpunkte abzudecken. A – „Rechtliche Grundlagen“ B – „Empirisch-psychologische Grundlagen“ C – „Psychologie der Zeugenaussage“ D – „Psychologische Begutachtung im Strafverfahren“ E – „Psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug“ F – „Psychologische Tätigkeit im Zivilrecht“ G – „Psychologische Tätigkeit im Sozialrecht“ H – „Psychologische Tätigkeit im Bereich der Polizei“ I – „Gesellschaftliche und ethische Rahmenbedingungen“ (die Inhalte dieses Schwerpunktbereiches werden im Rahmen der Seminare zu den übrigen Schwerpunkten behandelt) J – „Nachbardisziplinen“ Das Curriculum ermöglicht durch den modularen Aufbau eine größere Flexibilität, im Rahmen der Vorgaben der Weiterbildungsordnung (alle Bereiche müssen abgedeckt sein) auch eigenen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten nachzugehen. Das Curriculum der Region Deutschland-Ost sieht daher auch die Möglichkeit zur Anerkennung einschlägiger qualifizierter Fortbildungen vor, die außerhalb des Programms absolviert wurden. Seitenanfang
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